Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

IFN Holding AG; Skaala Group Oy - BWB/Z-3650 | Bundeswettbewerbsbehörde

IFN Holding AG; Skaala Group Oy

BWB/Z-3650

26.09.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.09.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb von 80% der Anteile und damit auch alleiniger Kontrolle an der Skaala Group Oy mit Sitz in Finnland durch die IFN Holding AG mit Sitz in Traun, Österreich. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erzeugung und den Vertrieb von Fenstern und Türen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.10.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.10.2017 weggefallen.

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