Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

REHAMED Beteiligungsges.m.b.H.; Oberösterreichische Gesundheits- und Spitals-AG; REHA Rohrbach Errichtungs GmbH - BWB/Z-3649 | Bundeswettbewerbsbehörde

REHAMED Beteiligungsges.m.b.H.; Oberösterreichische Gesundheits- und Spitals-AG; REHA Rohrbach Errichtungs GmbH

BWB/Z-3649

25.09.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.09.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist der Erwerb von Geschäftsanteilen im Ausmaß von 64% und 35% an der REHA Rohrbach Errichtungs GmbH (Graz) durch die REHAMED Beteiligungsges.m.b.H. (Graz) und die Oberösterreichische Gesundheits- und Spitals-AG (Linz) von der "hospitals" Projektentwicklungsges.m.b.H. Sowohl die REHAMED Beteiligungsges.m.b.H. als auch die Oberösterreichische Gesundheits- und Spitals-AG überschreiten durch diesen Anteilserwerb in Bezug auf die REHA Rohrbach Errichtungs GmbH eine Beteiligung von über 25% und die REHAMED Beteiligungsges.m.b.H. überschreitet eine Beteiligung von über 50%. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Betrieb einer stationären Kinder- und Jugendrehabilitationseinrichtung.

Betroffener Geschäftszweig: Q - Gesundheits- und Sozialwesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.10.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.10.2017 weggefallen.

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