Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Österreichische Post AG; ACL advanced commerce labs GmbH - BWB/Z-3648 | Bundeswettbewerbsbehörde

Österreichische Post AG; ACL advanced commerce labs GmbH

BWB/Z-3648

25.09.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.09.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb von 40% der Anteile an ACL advanced commerce labs GmbH (Graz) durch Österreichische Post AG (Wien), sodass eine Gesamtbeteiligung in der Höhe von 70% erreicht wird. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft IT-Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.10.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.10.2017 weggefallen.

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