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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

lnvest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; OÖ Beteiligungsgesellschaft m.b.H. & Co OG; TTI Personaldienstleistung GmbH; TTI Personaldienstleistung GmbH & Co KG - BWB/Z-3645 | Bundeswettbewerbsbehörde

lnvest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; OÖ Beteiligungsgesellschaft m.b.H. & Co OG; TTI Personaldienstleistung GmbH; TTI Personaldienstleistung GmbH & Co KG

BWB/Z-3645

19.09.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.09.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb von je 45% der Anteile an der TTI Personaldienstleistung GmbH sowie der TTI Personaldienstleistung GmbH & Co KG mit Sitz in St. Florian, verbunden mit Rechten, die gemeinsame Kontrolle an dieser Gesellschaft vermitteln, durch die lnvest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft und die OÖ Beteiligungsgesellschaft m.b.H. & Co OG, beide mit Sitz in Linz.

N - ERBRINGUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.10.2017.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.10.2017 weggefallen.

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