Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Kirchdorfer Fertigteilholding GmbH; Kammel Ges.m.b.H.
BWB/Z-3644
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.09.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb eines Anteils von zumindest 51% an der und alleiniger Kontrolle über die Kammel Ges.m.b.H. (Grafendorf bei Hartberg) durch die Kirchdorfer Fertigteilholding GmbH (Wöllersdorf). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Fertigteilprodukten sowie Transportbeton und Handel mit Baustoffen.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.10.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.10.2017 weggefallen.