Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sonafi SAS; Fromi GmbH - BWB/Z-3642 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sonafi SAS; Fromi GmbH

BWB/Z-3642

13.09.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.09.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Sonafi SAS (Frankreich) und Fromi GmbH (Deutschland) beabsichtigen, ein neues Unternehmen für den Vertrieb von Schokoladen- und sonstigen Feinkostprodukten zu gründen, an dem Sonafi SAS mit 51% und Fromi GmbH mit 49% beteiligt sein werden. Sonafi SAS wird als Mehrheitseigentümerin die alleinige Kontrolle über das neue Unternehmen erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.10.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.10.2017 weggefallen.

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