Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hutchison Drei Austria GmbH; Tele2 Austria Holding GmbH - BWB/Z-3641 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hutchison Drei Austria GmbH; Tele2 Austria Holding GmbH

BWB/Z-3641

11.09.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.09.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Hutchison Drei Austria GmbH beabsichtigt, sämtliche Anteile und die alleinige Kontrolle über Tele2 Austria Holding GmbH, der Muttergesellschaft der Tele2 Telecommunication GmbH, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Telekommunikation.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.10.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.10.2017 weggefallen.

zurück zur Übersicht