Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ceterum-Holding GmbH; Magdeburger Förderanlagen und Baumaschinen GmbH; Dr. Lutz Petermann - BWB/Z-3640 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ceterum-Holding GmbH; Magdeburger Förderanlagen und Baumaschinen GmbH; Dr. Lutz Petermann

BWB/Z-3640

11.09.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.09.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb von 65% der Anteile an Magdeburger Förderanlagen und Baumaschinen GmbH (Deutschland) durch Ceterum-Holding GmbH (Deutschland) sowie Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen Ceterum-Holding GmbH und Dr. Lutz Petermann. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Förderanlagen und Baumaschinen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.10.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.10.2017 weggefallen.

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