Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Swiss Automotive Group AG; Trost Auto Service Technik SRL
BWB/Z-3639
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.09.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Swiss Automotive Group AG (Schweiz) beabsichtigt, indirekt bestimmte Assets der Trost Auto Service Technik SRL (Rumänien) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Markt für Kraftwagen und Kraftwagenteile bzw. Independent Aftermarket.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.10.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.10.2017 weggefallen.