Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Associated British Foods plc; Acetum S.p.A. - BWB/Z-3637 | Bundeswettbewerbsbehörde

Associated British Foods plc; Acetum S.p.A.

BWB/Z-3637

08.09.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.09.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Associated British Foods plc beabsichtigt - indirekt über ihre 100%ige Tochtergesellschaft ABF Italy Holdings S.r.l. - 100% der Anteile an und somit die alleinige Kontrolle über Acetum S.p.A. zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Lebensmittelsektor, insbesondere die Produktion und den Vertrieb von Essig.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.10.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.10.2017 weggefallen.

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