Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CSC Computer Sciences International Operations Limited; LOGICALIS B.V. - BWB/Z-3635 | Bundeswettbewerbsbehörde

CSC Computer Sciences International Operations Limited; LOGICALIS B.V.

BWB/Z-3635

06.09.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.09.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die angemeldete Transaktion betrifft den geplanten Erwerb von 100% der Anteile an LOGICALIS B.V. (Niederlande) durch CSC Computer Sciences International Operations Limited (Wales, England). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft IT-Services.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.10.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.10.2017 weggefallen.

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