Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Indorama Ventures PLC; Longlaville DuraFiber Technologies (DFT) SAS; European DuraFiber Technologies (DFT) Holdings SAS - BWB/Z-3632 | Bundeswettbewerbsbehörde

Indorama Ventures PLC; Longlaville DuraFiber Technologies (DFT) SAS; European DuraFiber Technologies (DFT) Holdings SAS

BWB/Z-3632

04.09.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.09.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indorama Ventures PLC (Thailand) beabsichtigt, 100% der Anteile und alleinige Kontrolle über Longlaville DuraFiber Technologies (DFT) SAS (Frankreich), European DuraFiber Technologies (DFT) Holdings SAS (Frankreich) und bestimmte US-amerikanische Rechte und Vermögensgegenstände, die derzeit der DuraFibre Technologies Gruppe gehören, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft hauptsächlich die Herstellung und den Vertrieb von aus Polyester produzierten hochfesten Filamentgarnen und -geweben, die in der Produktion von Reifen und für andere industrielle Anwendungen eingesetzt werden.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.10.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.10.2017 weggefallen.

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