Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
ProSiebenSat.1 Media SE; Jochen Schweizer GmbH
BWB/Z-3631
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.09.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die ProSiebenSat.1 Media SE („P7S1") beabsichtigt, 89,9% der Anteile an der und alleinige Kontrolle über die Jochen Schweizer GmbH („JS") zu erwerben, deren Anteile gegenwärtig zu ca. 78,5% von der Jochen Schweizer Beteiligungs GmbH („JSB") und zu rund 21,5% von der Jochen Schweizer Holding GmbH(„JSH") gehalten werden. Hierzu werden JSB und JSH 100% der Anteile an der JS in die ProSieben Travel Beteiligungsgesellschaft mbH einbringen, die zukünftig unter Jochen Schweizer mydays Holding GmbH („JSMDH") firmieren wird. Gleichzeitig wird P7S1 100% der von ihr mittelbar gehaltenen Anteile an der mydays GmbH in die JSMDH einbringen. Nach Vollzug der Transaktion wird P7S1 mittelbar 89,9%, JSB 10,1% der Anteile an der JSMDH halten. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Vermarktung von Erlebnissen und Erlebnisgeschenken.
Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.09.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.09.2017 weggefallen.