Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

UGI Corporation; Totalgaz Italia Srl - BWB/Z-3629 | Bundeswettbewerbsbehörde

UGI Corporation; Totalgaz Italia Srl

BWB/Z-3629

31.08.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.08.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100 % der Anteile an Totalgaz Italia Srl durch UGI Corporation. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Energie.

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.09.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.09.2017 weggefallen.

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