Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
ICG Europe Fund VI (No 1) Limited Partnership; proALPHA Business Solutions GmbH
BWB/Z-3628
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.08.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
ICG Europe Fund VI (No 1) Limited Partnership beabsichtigt, indirekt 79,92% der Anteile und alleinige Kontrolle über proALPHA Business Solutions GmbH, Weilerbach, Bundesrepublik Deutschland zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Enterprise Resource Planning Software.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.09.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.09.2017 weggefallen.