Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Equistone Partners Europe Ltd.; Defshop Gruppe - BWB/Z-3627 | Bundeswettbewerbsbehörde

Equistone Partners Europe Ltd.; Defshop Gruppe

BWB/Z-3627

30.08.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.08.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Geplanter mittelbarer Erwerb der alleinigen Kontrolle an der Defshop Gruppe (Berlin, Deutschland) durch die Equistone Partners Europe Ltd. (London, Vereinigtes Königreich) über von letzterer beratene Fonds. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Vertrieb von Bekleidungsartikeln.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.09.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.09.2017 weggefallen.

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