Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
AGC Glass Europe SA; f | glass GmbH; f | solar GmbH
BWB/Z-3626
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.08.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
AGC Glass Europe SA, Belgien, eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Asahi Glass Co., Ltd., Japan, beabsichtigt, 51% der Anteile an der f | glass GmbH und 49,99% der Anteile an der f | solar GmbH, jeweils Deutschland, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betifft den Bereich Herstellung, Verarbeitung und Verkauf von Flachglas.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.09.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.09.2017 weggefallen.