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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Lidl Österreich GmbH; Zielpunkt GmbH - BWB/Z-3625 | Bundeswettbewerbsbehörde

Lidl Österreich GmbH; Zielpunkt GmbH

BWB/Z-3625

29.08.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.08.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die Lidl Österreich GmbH beabsichtigt die Übernahme eines stillgelegten Standortes der insolventen Zielpunkt GmbH in Groß-Enzersdorf. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Lebensmitteleinzelhandel.

G - HANDEL

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.09.2017.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelderin hat am 06.09.2017 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen, da keine Anmeldepflicht besteht.

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