Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Lidl Österreich GmbH; Zielpunkt GmbH
BWB/Z-3625
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.08.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Lidl Österreich GmbH beabsichtigt die Übernahme eines stillgelegten Standortes der insolventen Zielpunkt GmbH in Groß-Enzersdorf. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Lebensmitteleinzelhandel.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.09.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Die Anmelderin hat am 06.09.2017 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen, da keine Anmeldepflicht besteht.