Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Intermediate Capital Group, plc; Quadriga Capital Private Equity Fund III L.P. - BWB/Z-3624 | Bundeswettbewerbsbehörde

Intermediate Capital Group, plc; Quadriga Capital Private Equity Fund III L.P.

BWB/Z-3624

29.08.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.08.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb einer mittelbaren Kommanditbeteiligung der Intermediate Capital Group, plc, London, an einer neu gegründeten Fondgesellschaft, die sodann 100% der Anteile an verschiedenen Unternehmen hält („Portfoliogesellschaften"), die derzeit noch von Quadriga Capital Private Equity Fund III L.P. kontrolliert werden. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Vermögensverwaltung.

Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.09.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.09.2017 weggefallen.

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