Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Exxon Mobil Corporation; Eni East Africa S.p.A.; Coral FLNG S.A.; Coral South FLNG DMCC
BWB/Z-3615
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.08.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Indirekter Erwerb einer Beteiligung von 35,714285% an Eni East Africa S.p.A. (Mailand, Italien) und einer Beteiligung von jeweils 25% an Coral FLNG S.A. (Maputo, Mosambik) und Coral South FLNG DMCC (Dubai, VAE) durch Exxon Mobil Corporation (Irving, Texas, USA). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Öl- und Gasexploration/-absatz.
Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.09.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.09.2017 weggefallen.