Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Schneider Electric SE; ASCO Power Technologies, L.P.; ASCO Power GP, LLC; ASCO Power Services, lnc.
BWB/Z-3613
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.08.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Schneider Electric SE (Frankreich) beabsichtigt, alle Anteile an und somit alleinige Kontrolle über ASCO Power Technologies, L.P., ASCO Power GP, LLC und ASCO Power Services, lnc. (Vereinigte Staaten) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft elektrische Komponenten und Kontrollsysteme.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.09.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.09.2017 weggefallen.