Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Fresenius Kabi AG; Akorn, Inc.
BWB/Z-3612
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.08.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Fresenius Kabi AG, Deutschland, eine 100%ige Tochtergesellschaft von Fresenius SE & Co. KGaA, Deutschland, beabsichtigt über seine 100%ige Tochtergesellschaft Quercus Acquisition, lnc., USA, alleinige Kontrolle über Akorn, Inc., USA, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die pharmazeutische Industrie.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.09.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.09.2017 weggefallen.