Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Temasek Holdings (Private) Limited; BluJay Topco Limited - BWB/Z-3609 | Bundeswettbewerbsbehörde

Temasek Holdings (Private) Limited; BluJay Topco Limited

BWB/Z-3609

22.08.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.08.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Temasek Holdings (Private) Limited mit Sitz in Singapur beabsichtigt, indirekt über seine 100%ige Tochtergesellschaft Anderson Investments Pte. Ltd. (Singapur) eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von rund 40% an BluJay Topco Limited (Großbritannien) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Unternehmensanwendungssoftware.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.09.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.09.2017 weggefallen.

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