Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

The Kraft Heinz Company; Mondelëz International, lnc. - BWB/Z-3608 | Bundeswettbewerbsbehörde

The Kraft Heinz Company; Mondelëz International, lnc.

BWB/Z-3608

21.08.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.08.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​The Kraft Heinz Company ist mit Mondelëz International, lnc. eine Vereinbarung über den Verkauf und Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände und die vorzeitige Beendigung von Lizenzen der Marken "Kraft" und "Bull's Eye" in Österreich, Deutschland, Dänemark und der Schweiz eingegangen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Feinkostsaucen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.09.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.09.2017 weggefallen.

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