Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Sun Capital Partners, Inc.; C&K Holdings, Inc.
BWB/Z-3605
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.08.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Sun Capital Partners, Inc. beabsichtigt, indirekt alleinige Kontrolle über C&K Holdings, Inc., Vereinigte Staaten zu erwerben.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erzeugung und den Vertrieb von Schaltern, High-Reliability Steckverbinder und Chipkarten-Modulen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.09.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.09.2017 weggefallen.