Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Triton Fund IV; SGL CFL CE GmbH
BWB/Z-3604
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.08.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Triton Fund IV (Jersey) beabsichtigt, mittelbar alleinige Kontrolle über SGL CFL CE GmbH (Meitingen /Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Entwicklung, Produktion, Vermarktung und den Verkauf von Kathoden, Hochofenauskleidungen und Kohlenstoffelektroden.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.09.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.09.2017 weggefallen.