Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Siemens Aktiengesellschaft; Epocal Inc. - BWB/Z-3603 | Bundeswettbewerbsbehörde

Siemens Aktiengesellschaft; Epocal Inc.

BWB/Z-3603

17.08.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.08.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist der Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an Epocal mit Sitz in Ottawa, Kanada, sowie einiger Vermögenswerte, die mit Epocal zusammenhängen, unmittelbar durch Siemens Diagnostics Holding II B.V. und mittelbar durch die Siemens AG, München/Berlin, Deutschland. Nach Durchführung des Vorhabens wird die Siemens AG mittelbar 100% der Anteile an Epocal halten und die alleinige Kontrolle ausüben. Der Zusammenschluss betrifft Produkte der Blutgas Point-of-Care Diagnostik.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.09.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.09.2017 weggefallen.

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