Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Continental Bakeries B.V.; Delicpol spółka z ograniczoną odpowiedzialnością - BWB/Z-3602 | Bundeswettbewerbsbehörde

Continental Bakeries B.V.; Delicpol spółka z ograniczoną odpowiedzialnością

BWB/Z-3602

16.08.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.08.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Anteile an Delicpol spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, Kamyk, Polen, durch Continental Bakeries B.V., Dordrecht, Niederlande. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Backwaren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.09.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.09.2017 weggefallen.

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