Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Temasek Holdings (Private) Limited; SoundCloud Limited - BWB/Z-3601 | Bundeswettbewerbsbehörde

Temasek Holdings (Private) Limited; SoundCloud Limited

BWB/Z-3601

14.08.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.08.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Temasek Holdings (Private) Limited, Singapur, beabsichtigt indirekt eine (mit-)kontrollierende Beteiligung an SoundCloud Limited, Großbritannien, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Musikvertrieb (Einzelhandel).

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.09.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.09.2017 weggefallen.

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