Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AWIN AG; affilinet GmbH - BWB/Z-3600 | Bundeswettbewerbsbehörde

AWIN AG; affilinet GmbH

BWB/Z-3600

14.08.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.08.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten indirekten Erwerb von 100% der Anteile und alleiniger Kontrolle an affilinet GmbH, Deutschland durch AWIN AG, ein Tochterunternehmen der Axel Springer SE, Deutschland. Die Veräuferin der Anteilean affilinet GmbH, United Internet AG, Deutschland wird sich im Gegenzug indirekt mit 20% der Aktien an AWIN AG beteiligen und mit Minderheitsrechten an AWIN AG ausgestattet, die mit jenen Rechten vergleichbar sind, die ein 25%+1 Aktionär vonGesetzes wegen hält. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Werbevermittlung.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.09.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.09.2017 weggefallen.

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