Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
SAZKA Group a.s.; Casinos Austria Aktiengesellschaft
BWB/Z-3598
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.08.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
SAZKA Group a.s., Tschechische Republik, beabsichtigt, die alleinige Kontrolle über Casinos Austria Aktiengesellschaft zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Freizeitwirtschaft und sonstige Dienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: R - Kunst, Unterhaltung und Erholung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.09.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.09.2017 weggefallen.