Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

The Carlyle Group, L.P.; Betafence Holding NV - BWB/Z-3597 | Bundeswettbewerbsbehörde

The Carlyle Group, L.P.; Betafence Holding NV

BWB/Z-3597

11.08.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.08.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

The Carlyle Group, L.P., Vereinigte Staaten, beabsichtigt indirekt alle Anteile an und somit alleinige Kontrolle über Betafence Holding NV, Belgien, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Lösungen zum Schutz vor Krafteinwirkungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.09.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.09.2017 weggefallen.

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