Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
HNA Group (International) Asset Management Company Limited; C-QUADRAT Investment AG
BWB/Z-3596
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.08.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
HNA Group (International) Asset Management Company Limited beabsichtigt, indirekt 74,8 % der Anteile an C-QUADRAT Investment AG zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Vermögensverwaltung.
Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.09.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.09.2017 weggefallen.