Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AFINUM Achte Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG; IT WORKS GmbH - BWB/Z-3595 | Bundeswettbewerbsbehörde

AFINUM Achte Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG; IT WORKS GmbH

BWB/Z-3595

10.08.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.08.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mittelbarer Erwerb der Anteile an IT WORKS GmbH durch AFINUM Achte Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Vermittlung von Außenwerbeflächen.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.09.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.09.2017 weggefallen.

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