Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

"UNSER LAGERHAUS" Warenhandelsgesellschaft m.b.H.; Anton Rauch GmbH & Co KG - BWB/Z-3593 | Bundeswettbewerbsbehörde

"UNSER LAGERHAUS" Warenhandelsgesellschaft m.b.H.; Anton Rauch GmbH & Co KG

BWB/Z-3593

09.08.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.08.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb des Mischfutterwerks Hall der Anton Rauch GmbH & Co KG, 6020 Innsbruck durch die "UNSER LAGERHAUS" Warenhandelsgesellschaft m.b.H., 9020 Klagenfurt am Wörthersee. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Futtermittelindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.09.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.09.2017 weggefallen.

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