Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Aptos, Inc.; TXT e-solution Retail Software Geschäftsbereich
BWB/Z-3591
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.08.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb des Retail Software Geschäftsbereichs von TXT e-solution, Italien, durch Aptos, Inc., USA. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Unternehmensanwendungssoftware (Enterprise Application Software).
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.09.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.09.2017 weggefallen.