Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

A. Moksel GmbH; Vermögenswerte der Otto Nocker GmbH; der Lutz Fleischwaren GmbH; der Fleisch- und Frischemarkt Ingolstadt GmbH; der Fleisch- und Frischemarkt Traunstein GmbH - BWB/Z-3588 | Bundeswettbewerbsbehörde

A. Moksel GmbH; Vermögenswerte der Otto Nocker GmbH; der Lutz Fleischwaren GmbH; der Fleisch- und Frischemarkt Ingolstadt GmbH; der Fleisch- und Frischemarkt Traunstein GmbH

BWB/Z-3588

04.08.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.08.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von Vermögenswerten der Otto Nocker GmbH, Germaringen, der Lutz Fleischwaren GmbH, Landsberg am Lech, der Fleisch- und Frischemarkt Ingolstadt GmbH, Ingolstadt, sowie der Fleisch- und Frischemarkt Traunstein GmbH, Traunstein, durch A. Moksel GmbH, Buchloe, alle Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Fleisch und Fleischprodukte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.09.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.08.2017 weggefallen.

zurück zur Übersicht