Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VERBUND AG; AQUANTO GmbH - BWB/Z-3585 | Bundeswettbewerbsbehörde

VERBUND AG; AQUANTO GmbH

BWB/Z-3585

03.08.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.08.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

VERBUND AG beabsichtigt, 50% der Anteile an AQUANTO GmbH zu ererben und somit die von ihr bisher gehaltene Beteiligung von 50% an AQUANTO GmbH auf 100% zu erhöhen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Energiewirtschaft.

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.08.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.09.2017 weggefallen.

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