Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Stahl Lux 2 S.A.; Lederchemikaliengeschäft von Clariant International AG - BWB/Z-3584 | Bundeswettbewerbsbehörde

Stahl Lux 2 S.A.; Lederchemikaliengeschäft von Clariant International AG

BWB/Z-3584

03.08.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.08.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von alleiniger Kontrolle über das Lederchemikaliengeschäft von Clariant International AG, Schweiz, durch Stahl Lux 2 S.A., Luxemburg, im Jahr 2013. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Lederchemikalien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.08.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.09.2017 weggefallen.

zurück zur Übersicht