Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
DB Cargo AG; Trans-Eurasia Logistics GmbH
BWB/Z-3583
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.08.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von 50% der Anteile an Trans-Eurasia Logistics GmbH, Deutschland, durch DB Cargo AG, Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Transport und Logistik.
Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.08.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.09.2017 weggefallen.