Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Triton Managers IV Limited; TFF IV Limited; Bormioli Rocco S.p.А. - BWB/Z-3572 | Bundeswettbewerbsbehörde

Triton Managers IV Limited; TFF IV Limited; Bormioli Rocco S.p.А.

BWB/Z-3572

28.07.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.07.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Triton Managers IV Limited und TFF IV Limited, Kanalinseln, beabsichtigen indirekt alle Vermögenswerte an und somit alleinige Kontrolle über das Pharmageschäft von Bormioli Rocco S.p.А., Italien, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Glas- und Plastikverpackungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.08.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.08.2017 weggefallen.

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