Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
ABB Ltd; Keymile GmbH
BWB/Z-3569
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.07.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
ABB Ltd, Schweiz, beabsichtigt den Erwerb alleiniger Kontrolle (indirekt über die ABB Schweiz AG) über den Unternehmensteil/Geschäftsbereich anwendungskritische Telekommunikationssysteme (Mission-Critical-Systems) der Keymile GmbH und ihrer Konzerngesellschaften. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Telekommunikationssysteme und Kommunikationsgeräte/Komponenten für anwendungskritische Telekommunikationssysteme/Mission-Critical-Systems.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.08.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.08.2017 weggefallen.