Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ILF Consulting Engineers GmbH; Oesterreichische Entwicklungsbank AG - BWB/Z-3568 | Bundeswettbewerbsbehörde

ILF Consulting Engineers GmbH; Oesterreichische Entwicklungsbank AG

BWB/Z-3568

27.07.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.07.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben betrifft die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch ILF Consulting Engineers GmbH (Rum, Österreich) und Oesterreichische Entwicklungsbank AG (Wien, Österreich). ILF Consulting Engineers GmbH und Oesterreichische Entwicklungsbank AG werden jeweils 50 % der Anteile an der Gesellschaft halten. Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben betrifft Projekte im Bereich erneuerbare Energie.

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.08.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.08.2017 weggefallen.

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