Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Slovenia Broadband S.à. r.l.; Nova TV d.d.; Produkcija Plus storitveno podjetje d.o.o. - BWB/Z-3564 | Bundeswettbewerbsbehörde

Slovenia Broadband S.à. r.l.; Nova TV d.d.; Produkcija Plus storitveno podjetje d.o.o.

BWB/Z-3564

24.07.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.07.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Slovenia Broadband S.à. r.l., Luxemburg, eine 100%ige Tochtergesellschaft von United Group B. V., Niederlande, welche ihrerseits letztlich im Mehrheitseigentum von Fonds steht, die von mit KKR & Co L.P., USA, verbundenen Unternehmen gemanagt oder beraten werden, beabsichtigt, jeweils 100% der Anteile an Nova TV d.d., Kroatien, und Produkcija Plus storitveno podjetje d.o.o., Slowenien, und dadurch die alleinige Kontrolle über diese Zielunternehmen zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft den Bereich der Produktion und der Ausstrahlung von Fernsehkanälen.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.08.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.08.2017 weggefallen.

zurück zur Übersicht