Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DekaBank Deutsche Girozentrale; Viertel Zwei Hoch GmbH & Co KG; Viertel Zwei Plus GmbH & Co KG - BWB/Z-3561 | Bundeswettbewerbsbehörde

DekaBank Deutsche Girozentrale; Viertel Zwei Hoch GmbH & Co KG; Viertel Zwei Plus GmbH & Co KG

BWB/Z-3561

21.07.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.07.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Indirekter Erwerb von allen Kommandit- und Komplementäranteilen an und damit alleinige Kontrolle über Viertel Zwei Hoch GmbH & Co KG und Viertel Zwei Plus GmbH & Co KG (Österreich) durch DekaBank Deutsche Girozentrale (Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Vermietung von Immobilien.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.08.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.08.2017 weggefallen.

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