Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Fressnapf Handels GmbH; Tomy's Zoo GmbH
BWB/Z-3560
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.07.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb aller Anteile an Tomy's Zoo GmbH (St. Pölten) durch Fressnapf Handels GmbH (Salzburg). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Tiernahrung und Tierbedarf.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.08.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Die Anmelderin hat am 14.08.2017, zugestellt am 16.08.2017, gemäß § 11 Abs 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen, somit endet sie am 31.08.2017.
Die Anmelderin hat am 27.09.2017 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.