Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Kairos Industrie Holding GmbH; VA Intertrading AG - BWB/Z-3558 | Bundeswettbewerbsbehörde

Kairos Industrie Holding GmbH; VA Intertrading AG

BWB/Z-3558

20.07.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.07.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 16,625% der Anteile an der VA Intertrading AG durch die Kairos Industrie Holding GmbH von der „MBG" Management Beteiligungsgesellschaft m.b.H., wodurch die Kairos Industrie Holding GmbH eine Beteiligung von 27,592% an der VA Intertrading AG erreicht. Betroffene Geschäftsbereiche sind Distribution von Stahlprodukten, Handel mit Getreide und Ölsaaten, Handel mit Futtermitteln, Vertrieb von landwirtschaftlichen Maschinen, Transformatoren und Kupfer, physischer Handel mit elektrischer Energie, Distribution von Industriechemikalien, Distribution von pharmazeutischen Inhaltsstoffen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.08.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.08.2017 weggefallen.

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