Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Laboratoire HRA Pharma S.A.S.; Cilag GmbH International; Compeed A/S
BWB/Z-3557
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.07.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb der für den Vertrieb von Produkten der Marke "Compeed" relevanten Vermögenswerte von Cilag GmbH International (Schweiz) und Compeed A/S (Dänemark), zwei 100%ige Tochtergesellschaften der Johnson & Johnson Corporation (USA), durch Laboratoire HRA Pharma S.A.S. (Frankreich). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Medizinprodukte und Kosmetik.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.08.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.08.2017 weggefallen.