Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Cyberport GmbH; HQ-Patronen GmbH
BWB/Z-3556
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.07.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Cyberport GmbH (Dresden, Deutschland) beabsichtigt, sämtliche Geschäftsanteile der HQ-Patronen GmbH (Seevetal, Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Verkauf und den Vertrieb von Druckerzubehör und EDV-Artikeln sowie das Recyceln von Tonerkartuschen.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.08.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.08.2017 weggefallen.