Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Thomas Hörmann; Martin Hörmann; Christoph Hörmann; Elutek Investments Limited - BWB/Z-3555 | Bundeswettbewerbsbehörde

Thomas Hörmann; Martin Hörmann; Christoph Hörmann; Elutek Investments Limited

BWB/Z-3555

19.07.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.07.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die Hörmann-Unternehmensgruppe (Steinhagen, Deutschland) beabsichtigt, indirekt 75% der Geschäftsanteile und damit alleinige Kontrolle an der Elutek Investments Limited (Zypern) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Türen, Zargen, Garagen- und Industrietore, Verladetechniksysteme und Antriebe.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.08.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.08.2017 weggefallen.

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